Motorradklassen
B196
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis zu 125 cm3 , max. 11 kW, Leistung / Gewicht 0,1 kW/kg
Dreirädrige Krafträder
mit symmetrisch angeordneten Rädern,
über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
oder
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW
Voraussetzung: min. 25 Jahre, 5 Jahre Klasse B
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis zu 125 cm3 , max. 11 kW, Leistung / Gewicht 0,1 kW/kg
Dreirädrige Krafträder
mit symmetrisch angeordneten Rädern,
über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
oder
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW
Alter: 16 Jahre
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis zu 125 cm3 , max. 11 kW, Leistung / Gewicht 0,1 kW/kg
Dreirädrige Krafträder
mit symmetrisch angeordneten Rädern,
über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
oder
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW
Voraussetzung: min. 25 Jahre, 5 Jahre Klasse B
A
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h
Direkteinstieg: 24 Jahre